Die Gemeindevertretung wählt zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse (§ 45 Abs. 1 GO). Durch die Arbeit der Ausschüsse wird eine fachlich qualifizierte und zügige Willensbildung ermöglicht. Die Ausschüsse ermitteln bereits im Vorwege den Sachverhalt, prüfen die Rechtslage sowie etwaige finanzielle Auswirkungen und erarbeiten einen Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung.

 

Die web zeichen Hauptsatzung der Gemeinde bestimmt, welche ständigen Ausschüsse zu bilden sind, ihr Aufgabengebiet sowie die Zahl ihrer Mitglieder.

 

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 28. Juni 2018 wurden die Ausschüsse neu gewählt.

pdf  Liste - Stand Januar 2022