Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung im August 2021 die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes in der Stichstraße Zweimühlenweg (Hausnummer 7,9,11,11a, 13 und 15) beschlossen.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung im August 2021 die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes in der Stichstraße Zweimühlenweg (Hausnummer 7,9,11,11a, 13 und 15) beschlossen.